Paneldiskussion zum Freihandelsabkommen EU - Japan

JEFTA: Positives Zeichen für den Freihandel

BW_i veranstaltete einen Informationstag zum Freihandelsabkommen EU – Japan in Stuttgart.

Über 90 Besucher nahmen am 12. März 2019 am Infotag Freihandelsabkommen EU-Japan im Haus der Wirtschaft in Stuttgart teil und informierten sich über die Auswirkungen und damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für Unternehmen. Baden-Württemberg International (BW_i) konnte für die Veranstaltung hochkarätige Referenten aus der EU und Japan gewinnen, darunter Joachim Menze, Leiter der Regionalvertretung München der Europäischen Kommission, sowie der japanische Generalkonsul Tetsuya Kimura. 

Das seit 2013 verhandelte Wirtschaftsabkommen zwischen der EU und Japan (kurz: JEFTA) ist zum 1. Februar 2019 in Kraft getreten und betrifft rund 8 Prozent der Weltbevölkerung sowie 30 Prozent des globalen Bruttosozialprodukts. Die Referenten waren sich einig, dass die protektionistischen Haltungen mancher Länder sicherlich Einfluss darauf hatten, dass das Handelsabkommen im vergangenen Jahr relativ schnell zu Ende verhandelt wurde und dass das Abkommen als Zeichen für den Freihandel zu sehen ist.

Neue Geschäftsmöglichkeiten werden vor allem in den Bereichen Pharma, Medizintechnik, Transportmittel, Kraftfahrzeuge und im Dienstleistungsmarkt gesehen, für den Lebensmittelbereich werden sogar dreistellige Wachstumszahlen vorhergesagt.

In der Paneldiskussion mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft wurde aber auch deutlich, dass es einige Herausforderungen gibt, die zum Teil der Schnelligkeit des Abschlusses geschuldet sind und die sich erst einspielen müssen. Ein von mehreren Teilnehmern bemängelter Teil des Abkommens sind die Vorschriften zu den Ursprungsregelungen. Es sind zum Teil sehr aufwendige Nachweise zum Ursprung der Produkte zu erbringen, die für Unternehmen nicht immer leicht zu beschaffen sind oder zum Teil auch gar nicht offengelegt werden können.

Marc Bauer von der IHK Region Stuttgart empfahl den Unternehmen die Anforderungen genau zu studieren und dort, wo die Zollanforderungen zu aufwendig sind, abzuwägen, ob der Aufwand sich lohnt, Zollvergünstigungen zu beantragen, oder ob es sinnvoller ist, einfach auf die Zollvergünstigungen zu verzichten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Abkommen ein positives Zeichen für den Freihandel setzt und sich, wenn sich die neuen Regelungen eingespielt haben und die letzten Zölle abgebaut sind, positiv auf die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Japan auswirken wird.

Für Fragen oder weiterführende Literatur stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Cornelia Frank

Leiterin der Abteilung Internationalisierung & Ansiedlung

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